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Neuheitsrecherchen

Neuheit ist eines der zentralen Kriterien der Patentierbarkeit; eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört, d.h. wenn das identische Merkmal zuvor noch nicht beschrieben wurde.

Das Deutsche Patentgesetz und das Europäische Patentübereinkommen arbeiten mit dem Begriff der absoluten Neuheit, was bedeutet, dass Neuheit durch jede weltweite Form von Veröffentlichung (schriftlich, mündlich, durch Benutzung oder auf sonstige Weise) zerstört wird.

Absolute Neuheit wird demnach z.B. zerstört durch:

  • Veröffentlichung eines Artikels
  • Herausgabe einer Zusammenfassung
  • Eine Rede vor einer Gruppe von Menschen (wenn die Gruppe nicht an eine Geheimhaltungsvereinbarung gebunden ist)
  • Wissenschaftliche Poster
  • Ausstellungen
  • Zeigen oder Besprechen der Erfindung
  • Verkauf
  • Aufbewahren der Erfindung auf eine Art und Weise, dass sie anderen zugänglich ist
  • Zeitungsartikel
  • Radio- oder TV-Sendungen
  • Veröffentlichungen im Internet
  • Veröffentlichung eines Prüfungsprojektes

Aber Neuheit wird nicht zerstört durch z.B.:

  • Diskussionen in Ihrem eigenen Unternehmen und der Forschungsgruppe
  • Erwähnen und/oder Zeigen der Erfindung unter einer Geheimhaltungsvereinbarung
  • Einreichung eines vertraulichen Manuskripts
  • Einreichung eines vertraulichen Antrags auf finanzielle Unterstützung
  • Vertrauliche Gespräche mit Beratern

Wir führen Neuheitsrecherchen durch, indem wir verschiedene relevante Datenbanken durchsuchen, sowohl elektronisch als auch manuell, um vorherige Veröffentlichungen ähnlicher oder letztlich identischer Technologie zu identifizieren.

Basierend auf dem Ergebnis der Neuheitsrecherche führen wir eine Bewertung der Patentierbarkeit Ihrer Erfindung durch. Die Patentierbarkeitsbewertung evaluiert, ob die fragliche Erfindung neu ist und ob die Erfindung möglicherweise darüber hinaus für einen Fachmann nicht-offensichtlich ist. Basierend auf unserer Erfahrung und unserem Wissen der Rechtssprechung in z.B. Deutschland, Europa und den USA, können wir Einschätzungen abgeben, ob eine die Erfindung abdeckende Anmeldung zu einem Patent führen könnte.